Es sei ihm »schon zu dumm, immer und immer wieder gegen
dieselben starrköpfigen Leute aufzutreten«. Und außerdem, so Klimt,
»entscheidet nicht, wie vielen es gefällt, sondern wem es gefällt«. Und
er selbst sei »zufrieden«. Starke Worte.
Nicht verwunderlich dass es Klimt mit seiner »Jurisprudenz« ähnlich
ging. Sie erblickte 1903 das Licht der Öffentlichkeit. Wieder hatte er
sich nicht an seine ursprünglichen Entwürfe gehalten –diesmal
wahrscheinlich als Protest gegen den bisherigen Gegenwind –, und
wieder stieß sein Werk auf Ablehnung. Bei der Darstellung der
Rechtswissenschaft zeigte er vor allem deren negative Seite: einen
Verbrecher, der auf seine Bestrafung durch drei Rachegöttinnen und
einen überdimensionalen Tintenfisch wartet. Und das alles verziehrt
mit vielen Nackedeis. Das Bild machte Klimt in den Augen seiner
Kritiker endgültig zum Darsteller von Pornografie und Perversion.
Bei einer gemeinsamen Ausstellung aller vier Bilder zeigte sich ein
weiteres Problem: Die Arbeiten von Klimt und Matsch passten
stilistisch überhaupt nicht zusammen. Nachdem die Universität nur
das Bild von Matsch aufhängte, nicht aber seine, und er noch
zusätzlich durch ein Verbot die Bilder in den USA auszustellen
"bestraft wurde", war seine Geduld am Ende. Anfang 1905 zog er sich
vom Auftrag zurück und stattete das bereits bezahlte Honorar von
30.000 Kronen (heute ca. 170.000 Euro) mit Unterstützung seines
Mäzens August Lederer zurück.
Jurisprudenz
Matsch-Theologie