Gustav Klimt - Bildnis Amalie Zuckerkandl
„Porträt einer Ermordeten“ als Danaer-Geschenk an das Belvedere
Komplexe Ausgangslage einer Restitutionsforderung
Das heute im Belvedere befindliche Porträt der damals 47-jährigen
Amalie wurde von ihrem Mann Otto Zuckerkandl, Primararzt des
Wiener Rothschildspitals, in Auftrag gegeben, blieb aber, bedingt
durch den Tod des Künstlers (1918), unvollendet. Drei Jahre später
(1919) ließ sich Zuckerkandl scheiden, seine Frau, die sich für ihn
zum Judentum bekehrt hatte und ihm 3 Kinder gebar (Viktor,
Eleonore und Hermine) erhielt das (unfertige) Gemälde. Er selbst
starb 2 Jahre später (1921). Seither lebte Amalie in bescheidenen
Verhältnissen und geriet öfters in Geldnöte. Ende der Zwanziger
Jahre sah sie sich gezwungen, ihr Gemälde gegen eine kleine
Pension an Ferdinand Bloch-Bauer, einen Freund der Familie, zu
verkaufen, und 1939 war sie bereits von Armut und Verfolgung
gezeichnet. Bloch-Bauer, selbst auf der Flucht, musste die
Zahlungen 1941 einstellen, hatte aber vorher - gemäß ihrer
Tochter Hermine - aus seinem Züricher Exil das Bild an ihre Familie
zurückgegeben. Nur wenig später wurden Amalie mit ihrer
Tochter Nora verschleppt und in einem Vernichtungslager
ermordet.
Amalies andere Kinder überlebten den Holocaust: Viktor (1896
1965), ein Musikwissenschaftler, war 1938 in die USA geflüchtet, und
Hermine (19022000) und ihr Ehemann, der Maler Wilhelm Müller-
Hofmann, überlebten unter falscher Identität in Bayern. Wilhelm
hatte als politisch unerwünschte Person seine Position verloren. In
der Not verkaufte er das Amalie-Porträt an Victoria (Vita) Künstler,
Assistentin von Otto Kallir, der - ebenfalls auf der Flucht - ihr seine
Neue Galerie in Wien übertragen hatte. Der Kaufpreis des Portts von
1600 Reichsmark war aus heutiger Sicht gesehen weit unter dem
Wert, und bestätigt die These eines Notverkaufs.
Nach dem Krieg bot Vita Künstler das Bild der mittlerweile
verwitweten Hermine Müller-Hofmann zum Rückkauf an, diese
wollte, oder konnte, es sich aber nicht leisten. Daraufhin verfügte Vita
Künstler in ihrem Testament die Schenkung des Bildes nach ihrem Tod
an die Österreichische Galerie im Schloss Belvedere. Dies
kommentierte Hermine in einem Brief (1965): „Damit bin ich ganz
zufrieden, was sich später nachteilig für die Erben auswirken sollte,
als diese die Rückgabe des Bildes einforderten. Die Schenkung wurde
schließlich vorgezogen, sodass die Bildübergabe schon 1988
stattfand.
Nur wenig später (1998?) kam es zur Restitutionsforderung. Sie
wurden von zwei Seiten eingebracht: einerseits von den Erben nach
Ferdinand Bloch-Bauer, da sich das Porträt am 13. März 1938
(Anschluss), einem wichtigen Stichtag für allfällige
Restitutionsansprüche, in seinem Besitz und Gewahrsam des
Zuckerindustriellen befand. Und andererseits von den Erben nach
Amalie Zuckerkandl, denn Bloch-Bauer habe aus dem Exil dafür
gesorgt, dass der Porträtierten das Gemälde zurückgegeben wurde.
Der Fall wurde dem Kunstrückgabebeirat vorgelegt.
Es galt folgende Fragen zu beantworten: Wurde Bloch-Bauer das Bild
entzogen? Wenn ja, an wen soll es restituiert werden, an die Erben
nach Bloch-Bauer oder an jene nach Zuckerkandl? Haben letztere
freiwillig auf eine Rückstellung bzw. einen Rückkauf verzichtet? Die
Frage des Besitztums sollte sich nie ganz aufklären. Dennoch
entschied der Beirat - der sich im Fall anderer Gemälde aus der
Sammlung Bloch-Bauer im Bestand des Belvedere - etwa die Porträts
Adele Bloch-Bauer I und II - für die Restitution an die Erben nach
Bloch-Bauer ausgesprochen hatte - 2006 gegen eine Restitution. Das
Bild sei auf Veranlassung von Ferdinand Bloch-Bauer freiwillig
herausgegeben worden, und es sei von den Parteien kein Beleg
vorgewiesen worden wonach das Bild Bloch-Bauer entzogen wurde.
Auch sei unklar, wem es zuletzt gehört habe: Bloch-Bauer oder
Zuckerkandl.
?
Adele
Die beiden Erbengruppen setzten daraufhin eine
Schiedskommission ein, um ein aufwändiges Gerichtsverfahren zu
umgehen. Doch als das Urteil im Jahr 2005 für die Republik ausfiel,
setzten sie doch auf die Gerichte. 2008 entschied auch der Oberste
Gerichtshof, das Bild nicht an die Rechtsnachfolge nach Amalie
Zuckerkandl oder nach Ferdinand Bloch-Bauer auszufolgen. Das
Porträt einer Ermordeten- wie die Tageszeitung "Der Standard" es
einmal nannte - blieb also im Belvedere. Interessant dabei ist, dass
in der heutigen Provenienzliste des dortigen Bildes noch immer der
Name Hermine Müller-Hofmann steht, der das Bild möglicherweise
nie gehört hat. Ist vielleicht unwichtig, denn das Bild wird nur selten
ausgestellt.
Bleibt die Frage, warum Vita Künstler das Bild dem Belvedere
schenkte und nicht Hermine Müller-Hofmann.
All dies zeigt, wie sich die Überlassung eines Kunstwerks zu einem
Danaer Geschenk entwickeln kann, und wie komplex manche
Ausgangslagen von Restitutionsforderungen sind, auch wenn es sich
um ein unfertiges Bild handelt.