Vincent van Gogh Vue de l'asile et de la Chapelle de Saint-Rémy
Welch wunderbare Geldvermehrung
Nach seiner Affaire mit dem abgeschnittenen Ohr (Arles, Dez. 1988)
ging Van Gogh in eine Psychiatrische Klinik in Saint-Rémy en Provence.
Dort wurde er ein Jahr lang behandelt (8 Mai 1889 - 16 Mai 1890),
was seiner künstlerischen Schaffenskraft jedoch keinen Abbruch tat,
ganz im Gegenteil. Er schuf dort 150 Werke, darunter so bekannte wie
"Nuit d'Etoiles" und "Vue de l'asile et de la Chapelle de Saint-Rémy"
(1889), letzteres unter Aufsicht eines Pflegers. Er malte das Bild im
Freien und in unmittelbarer Nähe seines Zimmers, wie wir anlässlich
unseres Besuchs 2017 feststellen konnten (siehe Foto). Das Bild zeigt
den romanischen Turm und die Kapelle am Eingang des ehemaligen
Augustinerklosters von Saint-Paul-de-Mausole.
Van Gogh starb kurz nach seiner Entlassung auf tragische Weise. Das
Bild ging an seinen Bruder Theo, und nach dessen Tod kurz darauf an
dessen Frau Johanna. Von dieser erwarb es 1907 der Berliner
Kunsthändler Paul Cassirer der es 1914 an die deutsche
Kunsthändlerin Margarethe Mauthner weiterverkaufte. Diese
verkaufte es ihrerseits zu einem unbekannten Zeitpunkt (nach 1928)
an den Sammler Alfred Woolf und floh als Jüdin 1938 nach Südafrika,
wo sie 1947 starb.
Mai 2017
Nach dem Tode von Wolf landete das Bild 1963 in der Sammlung
des Hollywoodstars Elizabeth Taylor die zu diesem Zeitpunkt für den
Kultfilm Cleopatra unter Vertrag stand. Ihr Vater, Kunsthändler,
hatte es für sie als Geburtstagsgeschenk bei Sothebys London für
moderate £92,000 ersteigert. Es sollte bis zu ihrem Tod 2011 im
Wohnzimmer ihrer Luxusvilla Bel Air in Los Angeles hängen. Vorher
gab es aber noch eine gerichtliche Auseinandersetzung die als Fall
"Margarethe Mauthner versus Elizabeth Taylor" in die US-
Justizgeschichte einging.
Margarethe Mauthners Erben stellten 2003 ein
Restitutionsbegehren. Sie argumentierten, ihre Erblasserin habe das
Gemälde an den Sammler Woolf unter (wirtschaftlichem) Druck
verkauft. Dem gegenüber stand die Meinung der Taylors, sie hätten
das Gemälde rechtmässig erworben und konnten nicht wissen dass
es eventuell NS-belastet sei. Nachdem keine der beiden Seiten
bereit waren einen Kompromiss einzugehen, ging der Fall über alle
Instanzen bis hin zum United States Supreme Court. Dieser wies die
Klärgerin mit dem Hinweis ab, die US-Gesetze für eine Restitution in
derartigen Fällen wären hauptsächlich für Gemälde in Staatbesitz
gedacht, und weniger für jene in Privatbesitz. Die Existenz des
wirtschaftlichen Drucks auf die Käuferin, und dessen Kenntnis durch
den Käufer seien irrelevant.
Elizabeth Taylor
Das ist in Europa ähnlich. Privatbesitz ist besser geschützt
als Staatsbesitz. Der Fall wurde an der Uni Genf juridisch
aufgearbeitet in die Liste der "case studies"
aufgenommen.
Das Gemälde erzielte nach dem Tode Elizabeth Taylors
bei Christie's 2012 16 Mio $,und kam nur sechs Jahre
später (2018) für 40 Mio $ unter den Hammer.
Welch wunderbare Geldvermehrung! DAS ist eine Kunst