Auftraggeber Kaiser Franz Joseph I. im Zuge der Stadterweiterung
1858. April 1869 Audienz Sempers (Schweiz) mit mündlicher
Auftragsvergabe, erst Juli 1870 erging der schriftliche Auftrag an
Semper und Hasenauer. Persönliche Differenzen zwischen beiden.
Das Beleuchtungs- und Klimatisierungskonzept mit einer doppelten
Verglasung der Decken machte den Verzicht auf Kunstlicht (damals vor
allem als Gasbeleuchtung) möglich, führte aber aufgrund dieser
Tageslichtabhängigkeit zu saisonal unterschiedlichen Öffnungszeiten.
Kunsthistorisches Hofmuseum” am Maria-Theresien Platz 1891
eröffnet; Zusammenführung der anderen Sammlungen des
Allerhöchsten Kaiserhausesaus dem Unteren und Oberen Belvedere,
der Hofburg und Schloss Ambras in Tirol.
Nach dem Krieg (November 1918) wurden die beiden Hofmuseen
unter den staatlichen Schutz der jungen Republik Deutschösterreich
gestellt. Ansprüche der “Nachfolgestaatender Monarchie, sowie
Italien und Belgien, auf österreichischen Kunstbesitz. Februar 1919
gewaltsame Entnahme von 62 Gemälden durch bewaffnete,
italienische Einheiten („Kunstraub“). Erst Friedensvertrag von Saint-
Germain vom 10. September 1919 sah Regelung der Ansprüche auf
kulturellem Gebiet im Verhandlungswege vor. Die Ansprüche Belgiens,
der Tschechoslowakei sowie neuerlich Italiens konnten auf diese Weise
großteils abgewendet werden. Einzig Ungarn, das mit Abstand die
größten Forderungen stellte, wurde nach mehr als zehn Jahren der
Verhandlung in 147 Fällen entsprochen.
Im April 1919 erfolgte die Enteignung des Hauses Habsburg-Lothringen
per Gesetz und die Übernahme seines Eigentums, so auch der
Sammlungen des Erzhauses, durch die Republik. Ab Juni 1920 ging
die Verwaltung der ehemaligen Hofmuseen sowie der Estensischen
Sammlungen und der Weltlichen und Geistlichen Schatzkammer an das
Staatsamt für Inneres und Unterricht, später Bundesministerium für
Inneres und Unterricht, über. Nanach Umbenennung des
Kunsthistorischen Hofmuseums in Kunsthistorisches Staatsmuseum
Wien, und später in „Kunsthistorisches Museum. Ab 1921 gingen die
Angestellten des Museums in den Personalstand der Republik über.
Mit dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurden
sämtliche dische Kunstsammlungen (z.B. Rothschild) zwangsweise
„arisiert“. Sammlungen wurden entweder geschenktoder einfach
von der Gestapo an die Museen verteilt. Dadurch ergab sich ein
beträchtlicher Zuwachs an Beständen. Das KHM war aber nicht das
einzige Museum, das von der Arisierung profitierte. Geraubter
jüdischer Besitz wurde systematisch an Museen, Sammlungen oder in
Pfandhäusern im gesamten Reich verkauft.
Nach Kriegsende tat sich das Museum schwer, die „arisierten
Kunstwerke den Besitzern (Erben) rückzuerstatten. Die Rothschild-
Familie zwangen sie, den wichtigsten Teil ihrer Sammlung dem
Museum zu überlassen und nannten diese Widmungenoder
Schenkungen. Als Grund wurde das Ausfuhrgesetz genannt, das
Besitzern nicht erlaubt, gewisse Kunstgegenstände außer Landes zu
führen. Ähnliche Methoden wurden bei anderen ehemaligen Besitzern
verwendet. Erst auf Grund von internationalem diplomatischen und
medialen Druck, zu einem großen Teil aus den USA, entschloss sich die
österreichische Bundesregierung, eine Gesetzesänderung
vorzunehmen (Kunstrestitutionsgesetz von 1998, die so genannte Lex
Rothschild). Die Kunstgegenstände wurden der Familie Rothschild erst
in den 1990er Jahren rückerstattet.
Bedeutende Exponate:
Geschichte des KHM Wien
Quiz 2
Gemäldegalerie nach Beschlagnahme der Bilder 1919,
Aufschrift: „Von der italienischen
Waffenstillstandskommission widerrechtlich
weggeschafft
Quiz 3
Von der italienischen Waffenstillstandskommission
beschlagnahmte Gemälde aus dem KHM vor dem Abtransport