Nach dem Krieg erkannte Alice zu ihrer Überraschung das Bild in einer
Ausstellung und erfuhr, dass es im Belvedere hängt. Als sie 1959/60 einen
Antrag auf Entschädigung ihres Wohnungseigentums und des Bildes nach
dem Kriegs- und Verfolgungssachschäden-Gesetz stellte, erfuhren die
österr. Behörden erstmals nähere Details, etwa dass ihr Mann und sie das
Gemälde und andere Wertgegenstände vor ihrer Flucht einem
befreundeten Rechtsanwalt in Wien zur Verwahrung übergeben hatten,
und dass dieser 1952 verstarb. Ihr Antrag wurde zwar positiv beschieden,
sie erhielt für die Wohnungsenteignung aber nur eine lächerliche
Entschädigung von 10 000 ATS, nicht aber für ihr Bild.
Alice verstarb in Brüssel völlig verarmt 1970.
Warum der Kunstrückgabebeirat erst 17 Jahre später (2019) über die
vermutete Entziehung des Bildes einen Entschluss fassen konnte, hatte
einen simplen Grund: eine Entziehung in der NS-Zeit war nicht
zweifelsfrei belegbar. Es fehlten zum Puzzle noch Fotos des Interieurs von
Morgensterns Wohnung. Solche tauchten 2018 auf, zwar undatiert, aber
es war auf ihnen klar ersichtlich dass Schieles Gemälde im einstigen
Musikzimmers berm Kamin angebracht war. Dass sich das Gemälde auch
nach dem Anschluss 1938 in der Wiener Wohnung der Morgensterns
befand, hatten bereits Zeugenaussagen bestätigt, die Alice ergänzend zu
ihrem Entschädigungsantrag 1960 vorgelegt hatte.