Aufgrund des Verdachts NS-Raubkunst zu sein, wurde
es 1998 bei einer Ausstellung in New York City
aufgrund eines Herausgabeverlangens eines der in
den USA lebenden Verwandten von Fritz und Lilly
Grünbaum beschlagnahmt, im folgenden Jahr aber
von der New Yorker Staatsanwaltschaft wieder an die
Sammlung Leopold herausgegeben, da die
Erbberechtigung nicht nachgewiesen werden konnte.
Der Rechtsstreit um das Bildnis Wally, welches im
Antrag der Erben von Lea Bondi-Jaray mit derselben
Verfügung sicher gestellt worden war, dauerte bis Juli
2010 an. Kürzlich (April 2018) wurde im ähnlich
gelagerten Fall von Schieles Frau, das Gesicht
verbergend und Frau mit schwarzer Schürze von
einem NY Gericht den Grünbaum Erben die Bilder
zugesprochen. Der Disput um die Tote Stadt könnte
also weitergehen.
New York ist jedenfalls ein gefährliches Pflaster für
Kunstwerke mit NS Raubkunstverdacht.
Bildnis Wally
Frau das Gesicht verbergend
Frau mit schwarzer Schürze