Egon Schiele - Frau, das Gesicht verbergend & Frau mit
schwarzer Schürze
über die verschiedene Sicht innerfamiliärer Angelegenheiten diesseits und jenseits des Atlantiks
Die beiden Aquarelle wurden von Schiele in sehr ähnlichen Farben
gehalten, entstanden aber in grösserem zeitlichem Abstand. Jenes mit
der liegenden Frau (oder einem Model?) ihr Gesicht verbergend (1912)
ist wesentlich ausdrucksstärker als jenes der aufrechten Frau mit
Schürze, und daher wertvoller.
Beide Blätter gehörten zur Kunstsammlung des Wiener Kabarattisten
Fritz Grünbaum, der 1941 im KZ Dachau ermordet wurde. Wie erst viel
später bekannt wurde, hatte er im Todeslager die Verfügung über sein
Vermögen an seine Ehefrau Elisabeth übertragen. Diese wurde
ihrerseits kurze Zeit später (1942) in Maly Trostinec ermordet. Eine
tragische Konstellation. Die in einer Spedition eingelagerten
Kunstwerke (ca 450) dürften aber im Verfügungsbereich der Familie
geblieben sein, denn ab 1952 verkaufte Grünbaums Schwägerin
Mathilde Lukacs über eine Schweizer Galerie Schiele-Arbeiten.
Darunter waren solche die Grünbaum zweifelsfrei gehörten, und solche
für die die Herkunft bisher nicht erwiesen ist, darunter die beiden
Aquarelle.
Frau das Gesicht
verbergend (1912)
Frau mit schwarzer
Schürze (1911)
Letztere wurden vom Londoner Kunsthändler Richard Nagy 2013 auf
völlig legalem Weg erstanden. Als er jedoch die beiden Blätter 2015 bei
einer New Yorker Kunstmesse offerierte, erwirkten die Erben nach Fritz
Grünbaum eine einstweilige Verfügung, wonach die beiden Blätter bis
zur Klärung der Eigentumsverhältnisse in den USA verbleiben mussten.
Die Causa landete vor Gericht. Dieses entschied 2018 dass die Werke
Eigentum der Erben Grünbaums sind und zu restituieren seien.
Begründung: Grünbaum hatte die Verfügung über sein Vermögen unter
dem Druck des NS-Regimes an seine Ehefrau übertragen. Seine
Schwägerin sei gar nicht zum Verkauf berechtigt gewesen. Es handle
sich um eine Entziehung. Offenbar kommt das auch innerhalb einer
Familie vor.
Nagy ging in Berufung und argumentierte "Es gibt keinen Beweis, dass
Fritz Grünbaum eines der beiden beanstandeten Werke besessen hat.
Keine der beiden Arbeiten findet sich auf Inventarlisten von Grünbaums
Kunstsammlung, und sind sowohl 1978 als auch 2004 ohne jegliche
erhobenen Besitzansprüche öffentlich versteigert worden".
Die Berufung wurde 2019 abgewiesen, wiederum mit dem
Argument: Die seiner Ehefrau Elisabeth erteilte Vollmacht
Grünbergs zur rechtswirksamen Vertretung erfolgte unter Zwang,
oder in den Worten des Richters:
"The appellate judges reject the notion that a person who signs a
power of attorney in a death camp can be said to have executed
the document voluntarily"
Da beide Werke aus jenem Konvolut stammen, in dem sich auch
das in den 1990er-Jahren in New York beschlagnahmte Schiele
Gemälde "Tote Stadt III" befand - und das schließlich wieder ins
Wiener Leopold Museum zurückkehrte - sind weitere
Gerichtsaktionen nicht ausgeschlossen.
Bleibt die Erkenntnis: innerfamiliäre Angelegenheiten werden
diesseits und jenseits des Atlantiks verschieden beurteilt.
Tote Stadt III