20 Jahre später als Decke in Auftrag gegeben, Nacktfiguren übermalt; enthält auf über 200 m² ca. 390
Figuren, viele davon überlebensgroß. Es wird angenommen, dass Michelangelo alle Arbeiten an den
Fresken ohne Mithilfe anderer Künstler und Assistenten ausführte, was zu seiner Zeit durchaus nicht
üblich war.
War Anlass für einen heftigen Streit zwischen Michelangelo und Kardinal Carafa, der die Darstellung
als amoralisch und obszön bezeichnete; durch die Darstellung von Geschlechtsteilen stieß das
Gemälde seinerzeit oftmals auf Ablehnung. Kurz vor Michelangelos Tod 1564 wurde der Erlass von
Papst Paul IV. („Pictura in Cappella Ap[ostoli]ca coopriantur“) verabschiedet, der Übermalungen von
als unsittlich empfundenen Ausschnitten vorsah. Die Übermalungen wurden bald begonnen und auch
noch viele Jahrzehnte später fortgesetzt. Hiermit beauftragt wurde Daniele da Volterra, was diesem
den Spottnamen Braghettone („Hosenmaler“) eintrug.
Doch nicht nur "Das Jüngste Gericht" war von der Empörung Pius IV. betroffen. Das Dekret erlaubte
keine nackten Genitalien mehr in der Bildenden Kunst. Als Folge mussten auch hunderte antike
Statuen in den Vatikanischen Museen mit strategisch positioniertem Laub versehen werden. Die
Zensur der Nacktheit ging als Feigenlaubkampagne in die Geschichtsbücher ein.
Michelangelo-Das Jüngste Gericht - info
Sixtinische Kapelle (Altar)