Zwei wesentliche Anklagepunkte galt es zu klären: Wem
gehört das Werk? Und wurde es illegal aus Italien
ausgeführt? Es stellte sich heraus dass sich das Gemälde im
privaten Besitz der Familie Cecchini aus Pesaro befand, die es
wohl bereits in den 1910er-Jahren von Italien in die Schweiz
brachte. Die derzeitige Besitzerin hiess Emidia Cecchini. Sie
brachte das Werk im Jahr 2010 für eine Expertise nach Italien
und war am gleichen Tag mit ihm wieder zurück nach Lugano
gereist. Da das italienische Gesetz die Ausfuhr eines über 50
Jahre alten Kulturguts nur mit Bewilligung erlaubt, wurde
Emidia Cecchini für diese illegale Ausfuhr von einem
italienischen Gericht im Jahr 2017 zu 14 Monaten
unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Damit nicht genug. Die Staatsanwaltschaft Lugano entschied,
das Gemälde müsse in den Besitz des italienischen Staates
übergehen. Gegen diesen Entscheid legte die Besitzerin
jedoch beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Rekurs ein.
Vergeblich. Der Fall ging ans Schweizerische Bundesgericht in
Lausanne, die Causa entwickelte sich zu einem Präzedenzfall.
Denn noch nie zuvor wurde über Kunstschätze geurteilt, die
zwar illegal über die Grenze gebracht, aber nicht gestohlen
wurden.