Leonardo da Vinci - Porträt der Isabella d‘Este
Ein Kunsträtsel wird zum Kunstkrimi
Ob das Gemälde tatsächlich von Leonardo stammt ist ein Rätsel, das
noch immer nicht einwandfrei geklärt ist. Leonardo-Experten
zweifeln daran. Falls er es tatsächlich begonnen hatte als er auf der
Flucht vor den Franzosen aus Mailand im Jahr 1499 von Isabella
d'Este in Mantua (Mutter des Markgrafen Francesco Gonzaga)
aufgenommen wurde und sie zeichnete, könnte es noch vor der
Mona Lisa (1503/06) entstanden sein. Dann wäre das Gemälde sicher
über 100 Mio $ wert.
So ist es aber 2015 zunächst einmal beschlagnahmt worden, und
zwar von der Schweizer Staatsanwaltschaft aus einem
Bankschliessfach eines Luganeser Treuhandunternehmens. Auf Bitte
der italienischen Staatsanwaltschaft in Pesaro. Das Gemälde war
über einen Anwalt - der sich an der CH-I Grenze erwischen liess - zum
Verkauf angeboten worden. Italienischer Vorwurf: illegaler
Kunstexport, und Verdacht auf Diebstahl. Aus dem Kunsträtsel wurde
ein Kunstkrimi. Es kam zu einem aufsehenerregenden mehrjährigen
Rechtsstreit zwischen den zunächst ungenannten Besitzern des
Gemäldes, und den Italienischen und Schweizer Behörden.
Skizze 1499 Louvre
Zwei wesentliche Anklagepunkte galt es zu klären: Wem
gehört das Werk? Und wurde es illegal aus Italien
ausgeführt? Es stellte sich heraus dass sich das Gemälde im
privaten Besitz der Familie Cecchini aus Pesaro befand, die es
wohl bereits in den 1910er-Jahren von Italien in die Schweiz
brachte. Die derzeitige Besitzerin hiess Emidia Cecchini. Sie
brachte das Werk im Jahr 2010 für eine Expertise nach Italien
und war am gleichen Tag mit ihm wieder zurück nach Lugano
gereist. Da das italienische Gesetz die Ausfuhr eines über 50
Jahre alten Kulturguts nur mit Bewilligung erlaubt, wurde
Emidia Cecchini für diese illegale Ausfuhr von einem
italienischen Gericht im Jahr 2017 zu 14 Monaten
unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Damit nicht genug. Die Staatsanwaltschaft Lugano entschied,
das Gemälde müsse in den Besitz des italienischen Staates
übergehen. Gegen diesen Entscheid legte die Besitzerin
jedoch beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Rekurs ein.
Vergeblich. Der Fall ging ans Schweizerische Bundesgericht in
Lausanne, die Causa entwickelte sich zu einem Präzedenzfall.
Denn noch nie zuvor wurde über Kunstschätze geurteilt, die
zwar illegal über die Grenze gebracht, aber nicht gestohlen
wurden.
2019 war es dann so weit. Das Schweizerische Bundesgericht in
Lausanne lehnte die Auslieferung des Gemäldes an Italien in
letzter Instanz ab. Das Gemälde der Isabella d’Este kehrte zu
seiner rechtmässigen Besitzerin Emidia Cecchini zurück. Wo es
jetzt ist, ist unbekannt.
Bleibt noch die Frage der Zuordnung: physikalisch-chemische
Analysen zeigten in der Zwischenzeit dass die verwendeten
Farben und Pigmente jenen aus der Werkstatt von Leonardo
entsprechen, ebenso die typischen hauchdünn aufgetragenen
Farbschichten. Dennoch zweifeln renommierte Wissenschaftler
und Da-Vinci-Experten weiterhin an der Zuordnung.
So wird die Entstehung des Porträts der Isabella d’Este wohl
weiterhin eines der grossen Geheimnisse der Kunstgeschichte
bleiben.
Bis zum Verkauf? Falls es nicht schon über einen private sale den
Besitzer gewechselt hat.