Das Bild ging als Leihgabe ans Provinzial-Museum der Stadt
Hannover. Dort wurde es 1937 vom Deutschen Reich im
Rahmen der Aktion „Entartete Kunst“ beschlagnahmt, und
gelangte 1939 zu einem Deutschen Kunsthändler. Von diesem
erstand es der Schweizer Kunstsammler Ernst Beyeler in
gutem Glauben 1951 für seine Galerie in Basel. Damals wusste
er noch nicht dass es sich um einen typischen Fall von
Raubkunst handelte, der in einem langjährigen, erbitterten
Rechtsstreit münden würde (Lissitzky case).
Nach dem Mauerfall 1989 reiste der Sohn von Lissitzky
Küppers, Jen in den Westen und klagte auf Herausgabe des
Bildes. Begründung: Beyeler habe damals wissen müssen,
dass es sich um Raubkunst handelte. Das stimmte zwar nicht,
war aber nicht leicht zu widerlegen. Erst 2002 kam es zu einer
Einigung. Das Werk blieb im Bestand der Beyeler Stiftung.
Ein bitterer Nachgeschmack ist jedoch geblieben, ein Schatten
war auf das Bild des vorbildlichen Schweizer Händlers und
Sammlers gefallen. Beyeler selbst, so unnachgiebig er in dem
Rechtsstreit auftrat, wird das am meisten geschmerzt haben.
Auch anständige Menschen wie er haben ihre dunklen
Momente.