Die Zollbehörden zogen daraufhin einige Fachleute zu Hilfe und baten sie um ihre
Meinung. Von diesen meinte einer 'If that's art, hereafter I'm a bricklayer.' Ein
anderer sagte 'Dots and dashes are as artistic as Brâncuși's work.' Generell waren
die Fachleute der Meinung Brâncuși überliesse mit seinem Objekt zu viel der
Einbildung. Den Vorwurf die Interpretation seiner Werke der Einbildung der
Betrachter zu überlassen, kannte er bereits von seiner Phallus-ähnlichen Skulptur
der Princesse X die 1915/16 einen Skandal auslöste. In der Folge beschrieb
Brâncuși in einem affidavit wie er die Skulptur hergestellt hatte, und erhob gegen
die Entscheidung des U.S. Zollbehörde Einspruch. Die Sache landete vor Gericht.
Erst zwei Jahre später (November 1928) kam die erlösende Antwort. Trotz
voneinander abweichenden Meinungen vor Gericht was denn als Kunst
angesehen werden könne, entschieden die beiden Richter Young und Waite zu
Gunsten des Künstlers. In deren Urteil konnte man lesen: "The object now under
consideration . . . is beautiful and symmetrical in outline, and while some
difficulty might be encountered in associating it with a bird, it is nevertheless
pleasing to look at and highly ornamental, and as we hold under the evidence
that it is the original production of a professional sculptor and is in fact a piece of
sculpture and a work of art according to the authorities above referred to, we
sustain the protest and find that it is entitled to free entry".
Es war der erste Gerichtsentscheid in den USA in dem es als zulässig erklärt
wurde dass eine nicht gegenständliche Skulptur ein Kunstwerk sein kann. So
lange ist das nicht her.
Princesse X