Rudolf von Alts Hof des Dogenpalastes in Venedig: Laut Katalog habe es sich in der Sammlung Ferdinand
Bloch-Bauers befunden, sei "während des 2. Weltkrieges (bis 1950)" in der Albertina in "Verwahrung"
gewesen und an die Erben rückgestellt worden. Sieht man von dem für beschlagnahmte Kunst aus
jüdischem Besitz ungewöhnlichen Begriff einer Verwahrung ab, sind die Informationen unrichtig. Sie
wurden ungeprüft aus einer Publikation der Galerie C. Bednarcyk aus dem Jahr 1991 übernommen, für
die Koschatzky verantwortlich zeichnete. Tatsächlich war das Aquarell erst 1950 über den Tauschweg in
den Besitz der Bloch-Bauers gekommen, erzählt Sophie Lillie. Denn die Behörden hatten der Familie die
Ausfuhr eines anderen Aquarells "wegen seiner künstlerischen und topografischen Wichtigkeit"
verweigert. Konkret wollte man Das Portal der Kirche des Stiftes Nonnberg (1887) behalten und tauschte
es gegen eine Doublette, die nun zur Auktion gelangende Ansicht des Dogenhofes. Diese war im April
1939 über den sogenannten Museums-Interessenausgleich von der Staatsgalerie (Belvedere) an die
Albertina überstellt worden. Informationen des Research Center zufolge war es über die Verlassenschaft
des 1936 verstorbenen Rechtsanwaltes Emil Suess in den Bestand des Belvedere gekommen. Und die laut
dem Protokoll von Jänner 1950 vermeintlich "dauernd für den österreichischen Staatsbesitz" gesicherte
Trophäe? Sie war im Dezember 2013 Gegenstand einer Empfehlung des Kunstrückgabebeirates. Demnach
sei Alts Portal der Kirche des Stiftes Nonnberg zu restituieren, vorausgesetzt, dass Ferdinand Bloch-Bauers
Nachfahren das 1950 erhaltene Aquarell oder dessen Wert zurückerstatten. Dieses Werk wird derzeit
noch in der Albertina verwahrt. Das Tauschobjekt hatten die Erben Ende der 1980er-Jahre an die
Kunsthändlerin Elisabeth Sturm-Bednarcyk verkauft, von der es in den Besitz der jetzigen Verkäufer
wechselte. (Olga Kronsteiner, Album, 15.10.2017)
http://derstandard.at/2000065971568/Rudolf-von-Alt-Vom-Sammeln-und-Tauschen
1812-1905