Die Beschlagnahmung löste einen Rattenschwanz von Reaktionen aus. Zunächst meldete sich das
schweizerische Bundesamt für Kultur (Office Fédéral de la Culture) mit dem Hinweis, der
Sarkophag stamme höchstwahrscheinlich aus einem Atelier der Region Dokimeion (heute
Iscehisar) im ehemaligen Phrygien (Kleinasien), und sei im Zeitraum 150 - 165 nach J.-C. skulptiert,
und aus der Nekropole von Perge bei Antalya (Türkei) um 2000 illegal entfernt worden.
Daraufhin eröffnete der Genfer Staatsanwalt ein Strafverfahren (instruction) gegen den Besitzer
des Sarkophags. Dies wurde von der Fedpol den türkischen Autoritäten via Interpol gemeldet, was
zur Folge hatte, dass sich die Türkei als Privatklägerschaft konstituierte und den Sarg
beanspruchte. Dies führte zu einem langjährigen Justizkampf zwischen der Türkei (Vertreter:
Me Marc-André Renold) und den Kunsthändlern welche behaupteten, die legalen Besitzer zu sein.
Um der Wahrheit auf den Grund zu gehen, gab der Staatsanwalt kunsthistorische, archäologische
und mineralogische Studien in Auftrag. Es war ja nicht mit Sicherheit erwiesen, dass der
Sarkophag tatsächlich aus Dokimeion stammt, und noch weniger, dass er in Perge gestohlen
wurde. Die römische Kleinstadt belieferte damals das ganze römische Reich mit Marmorsärgen,
und dieser hätte folglich schon während der Antike aus der Türkei exportiert worden sein können.
Die kunsthistorischen Studien und archäologischen Studien liessen jedoch keinen Zweifel übrig:
der Stil des Sarkophags und seiner Figuren war identisch mit jenem in der damaligen Region
Kleinasiens, während die - an der Uni Genf durchgeführten - mineralogischen Studien zeigten,
dass der Marmor (pavonazetto, weiss, mit grauen oder roten Adern) tatsächlich aus den
Steinbrüchen von Dokimeion*) stammt. Damit war der Herstellungsort des Sarkophags bewiesen.
*) Arbeitsort (u.a.) des Altphilologen und Epigrahikers Georg Petzl, Professoe an der Uni Köln Schliffaufnahme