Als bekannt wurde, dass auch der ohrenbohrende
Hieronymus einst Ruffini gehörte, informierte Sotheby’s den
Käufer und bot ihm eine Überprüfung der Authentiztät seines
Gemäldes an. Diese wurde vom anerkannten Kunst-
Forensiker James Martin und seiner Firma Orion Analytical
durchgeführt. Sie bestätigte den Fälschungsverdacht. An 21,
explizit nicht von Restauratoren zuvor retuschierten Stellen,
entnommene Proben wiesen das synthetische Pigment
Phthalocyanin auf. Die kommerzielle Produktion des meist
Blau und Grün beigemischten Pigments zu den Malfarben
begann jedoch erst im 20. Jahrhundert. Damit war die
Zuordnung zu Parmigianino- oder zu dessen Umkreis - im 16
Jahrhundert ausgeschlossen. Sotheby's refundierte auch
diesem Käufer den bezahlten Betrag und forderte vom
Verkäufer Schadenersatz. Letztere dürfte sich geweigert
haben, denn es kam zur Klage. Er wurde 2018 zur
Rückerstattung von Sotheby's Auslagen verurteilt. Diese
waren mittlerweile auf den doppelten Betrag des Kaufpreises
des Gemäldes angewachsen. Seitdem sucht der Verkäufer
und frühere Besitzer einen Verleger für seinen Essay, in dem
er die Analysen von Orion in Frage stellt, in der Hoffnung
damit die Zerstörung des Gemäldes verhindern zu können
(zumindest in Frankreich können gefälschte Kunstwerke
staatlich zerstört werden).
Phthalocyaningrün
C32Cl16-nHnCuN8(n=0;1;2)